Erweiterte Führungszeugnisse für Ehrenamtliche

Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes

Das neue Bundeskinderschutzgesetz ist seit 01. Januar 2012 in Kraft.

Das Artikelgesetz soll den Kinderschutz verbessern und bringt u.A. wichtige Änderungen im Bereich der Familienhebammen und der sog. "Frühen Hilfen".

Für die Jugendverbandsarbeit sind vor allem die Regelungen zum "Ausschluss einschlägig Vorbestrafter von Tätigkeiten in der Kinder- und Jugendhilfe"  von Bedeutung!

Die genauen Inhalte des Bundeskinderschutzgesetzes sind HIER zu finden.

 

Hier findet ihr die 2020 neu überarbeitete Arbeitshilfe, die sich an ehrenamtliche Tätige in der katholischen Jugend(verbands)arbeit richtet. Dort sind alle wichtigen Infos zur Umsetzung des Gesetzes zu finden.

Neben genauen Erklärungen bzgl. des Gesetzes sind auch die Rahmen- bzw. Trägervereinbarungen mit den Landesjugendämtern in Rheinland-Pfalz und dem Saarland enthalten. Ebenso enthalten ist der Ablauf zur Entscheidung für wen eine Vorbestrafung ausgeschlossen werden muss und der Ablauf zur Nutzung der Dienste des kirchlichen Notariats.

Für die Verantwortlichen stehen unten die Wordversionen zum Ausfüllen und Ausdrucken der Anlagen bereit:

Aufforderung zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses (EFZ)

Formular zum Datenschutz und zur Verfahrensbeschreibung

Antragsformular / Bestätigung für die Meldebehörde