Sonderurlaub
Zur Förderung des Ehrenamts gibt es im Saarland und in Rheinland-Pfalz die Möglichkeit , Sonderurlaub für Gruppenleiter*innen zu beantragen.
Rheinland-Pfalz
Das Land Rheinland-Pfalz stärkt das Ehrenamt in der Jugendarbeit nach Maßgabe der Verwaltungsvorschrift "Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit" (VV-Ehrenamt).
Downloads zur Beantragung von Sonderurlaub / Erstattung von Verdienstausfall:
Richtlinien zur Beantragung von Sonderurlaub
Saarland
Sonderurlaub für Jugendgruppenleiter*innnen im Saarland (gemäß Gesetz Nr. 1412 vom 08. Juli 1998)
Der Antrag kann mit den entsprechenden Daten formlos bei der BDKJ-Landesstelle Saar, Ursulinenstr. 67, 66111 Saarbrücken gestellt werden.
Richtlinien zum Download: