Wer hat da noch den Überblick?
Zuwendungsvoraussetzungen, MitarbeiterInnenschulung, Soziale Bildung, Kosten und Finanzierungsplan, Antragsverfahren - und wann bitte gibt es Sonderurlaub?
Wer sich in der Jugendarbeit engagiert und Freizeiten und Schulungen durchführt kommt an den oben genannten Begriffen nicht vorbei. Zuschüsse von Ländern und Kommunen gibt es nur, wenn bestimmte Spielregeln eingehalten werden - und die muss man erst einmal kennen und verstehen.
Über den Bund der Deutschen Katholischen Jugend werden alle Anträge auf Landeszuschüsse für Maßnahmen in der kirchlichen Jugendarbeit in unserem Bistum eingereicht, unabhängig davon ob AntragsstellerI*in in einer verbandlichen Gruppe organisiert ist oder nicht. Unsesre Mitarbeiter*innen beraten und helfen gern, wenn es Fragen gibt oder praktische Hilfestellung gebraucht wird - am Telefon und auch persönlich.
Wir informieren auch, welche weiteren Förderungsmöglichkeiten es außer den Landesmitteln noch gibt und wo diese zu beantragen sind.
Wir wünschen euch schöne, erfolgreiche und ausreichend geförderte Veranstaltungen!
Bistum Trier
Ansprechpartnerin Zuschüsse Bistum Trier:
Bischöflichen Generalvikariat - Abteilung Jugend
Claudia Traut
Weberbach 70
54290 Trier
Tel.: 0651/9771 - 202
mail: claudia.traut(at)bistum-trier.de
Hier werden gefördert:
- Maßnahmen der religiösen Bildung
- Maßnahmen der Gemeindekatechese
- Schulendtage
- Schulung von MitarbeiterInnen und JugendgruppenleiterInnenlehrgängen
- Jugenderholungsmaßnahmen
Richtlinien Bistumszuschüsse zu Maßnahmen der kirchlichen Jugendarbeit
Antrag auf Zuschuss nach dem kichlichen Jugendplan (ohne Felder zum Handschriftlichen Ausfüllen)
Antrag auf Zuschuss nach dem kichlichen Jugendplan (mit Feldern zum Ausfüllen am PC)
Saarland
Ansprechpartnerin Zuschüsse Saarland:
BDKJ Trier
Kerstin Bernard
Weberbach 70
54290 Trier
Tel.:0651/9771-100
mail: kerstin.bernard(at)bdkj-trier.de
hier die Synopse des LJR Saar zu den Zuschüssen/ Fördermöglichkeiten im Saarland
Bitte beachten!
Für die Richtigkeit der Synopse können wir trotz großer Sorgfalt keine Gewähr übernehmen. Die Inhalte stammen aus den Richtlinien der Jugendämter sowie deren Rückmeldungen zu unserer Synopse. Dabei konnten wir aus Gründen der Übersichtlichkeit und unterschiedlicher Begriffsdefinitionen nicht jede spezifische Einzelregelung umfassend darstellen.
Für besondere Zielgruppen (z.B. Menschen mit Behinderungen) gibt es z.T. Sonderregelungen. Auch gibt es besondere Formate (z.B. Stadtranderholungen). Für viele Regelungen gibt es zudem Ausnahmen (z.B. Begrenzung der TN-Zahl)
Deshalb erkundigt euch bitte bei einer konkret geplanten Maßnahme in den einzelnen Richtlinien der betreffenden Landkreise, bzw. nehmt Kontakt mit den zuständigen Personen in den Jugendämtern auf. Diese helfen euch gerne weiter. Alle Richtlinien und Kontaktinformationen findet ihr im oberen Abschnitt.
Hier die aktuellen Richtlinien zum Download (PDF):
Richtlinien des Saarlandes
Antragsformulare zum Download (PDF):
Antrag- und Nachweisformular Landesjugendamt Saar
Adressen (PDF):
Adressübersicht der kommunalen Jugendämter der saarländischen Kreise
Adressübersicht der Fachstellen für kirchl. Jugendarbeit und des BDKJ
Rheinland-Pfalz
Soziale Bildung in Rheinland Pfalz
Die Förderung der Maßnahmen im Bereich „Soziale Bildung “ (z.B. Freizeiten) werden bis Ende 2023 mit 4,00 € pro Tag und Teilnehmer*in gefördert. Weitere Regelungen die bis Ende 2023 gelten findet ihr hier
Änderungen in der Bearbeitung von Förder- und Zuschussanträgen in Rheinland-Pfalz
Die Bearbeitung der Förder- und Zuschussanträge (inkl. dem Kontakt zu den Antragstellenden) findet immer donnerstags in der Zeit von 9 – 16 Uhr statt. Nur dann können wir Fragen zu Ihren Anliegen im Bereich Zuschüsse und Verdienstausfällen beantworten.
Folgende Veränderung in der Bearbeitung der Anträge und der Kommunikation zu den Antragstellenden gelten ab dem 01. April 2022:
- Fehlerhafte Anträge gehen im Original und vollständig an die Antragstellenden zurück.
- Dazu wird eine Checkliste/Formblatt beigelegt aus der ersichtlich ist, welche Angaben fehlen.
- Die Checkliste/Formblatt enthält neben den möglichen fehlerhaften Punkten auch die Angabe zu letztmöglicher Abgabe des Antrages innerhalb der 2 Monate beim BDKJ Trier.
- Den Antragstellenden wird ebenfalls mitgeteilt, dass die Ersteinreichung des Antrags nicht als Fristwahrung zählt.
- Fehlerhafte Anträge die erst circa zwei Wochen vor Ablauf der regulären Einreichfrist eingehen, werden hier ausgenommen und anders behandelt, hierzu werden die Anträge vorausschauend zur Fristwahrung zum LJR nach Mainz weitergeleitet.
Ansprechpartner Zuschüsse RLP in der Zeit von: Donnerstag – 9 bis 16 Uhr
BDKJ Trier
Vincenzo Mono-Varanelli
Weberbach 70
54290 Trier
Tel.: 0651/9771-103
mail: vincenzo.mono-varanelli(at)bdkj-trier.de
Alle Informationen des rheinland-pfälzischen Landesjugendringes zu den Zuschussrichlinien gibt es hier
Antragsformular zum Download (PDF):
Antragsformular zur Bezuschussung von sozialer Bildung & Freizeiten, politischer Bildung, Schulung ehrenamtlicher MitarbeiterInnen aktuelle (Pandemie)Version ab 01.07.2021