Verpflichtungserklärung

Um sicherzugehen, dass sich alle ehrenamtlichen Verantwortlichen mit der Prävention sex. Gewalt auseinandersetzen und dem Thema angemessen Raum gegeben wird, müssen alle eine sogenannte "Verpflichtungserklärung" unterzeichnen. Mit der Unterschrift wird bekräftigt das wir uns für einen verlässlichen und Sicheren Rahmen im Umgang miteinander einsetzen. Es wird bekräftigt, das die in der Erklärung genannten Punkte wichtig sind und wir uns daran auch messen lassen.

Wir verstehen dabei die Verpflichtungserklärung vor allem als pädagogisches Instrument, dass bei der Thematisierung angemessen Umgangs miteinander helfen soll und sicherstellt das sich alle mit den Punkten der Erklärung auseinandersetzen. Gleichzeitig ermöglicht es Leitungen auf mögliches Fehlverhalten hinzuweisen und trägt so zu einem verlässlichen Umgang miteinander bei.

Die aktuelle Erklärung wurde von der AG Prävention der Jugendverbände erstellt und orientiert sich an den Erklärungen des Netzwerk P4 (Bad Kreuznach), dem KJA/BDKJ Freiburgund dem BDKJ Mainz.

Da es nicht darum geht "einfach unterschreiben zu lassen", sondern die inhaltliche Auseinandersetzung viel wichtiger ist, empfehlen wir die Erklärung methodisch einzuführen und den nötigen Raum zur Auseinandersetzung einzuräumen. Methodische Anregungen sind hier zu finden:Schutz vor sexualisierter Gewalt in der Kinder und Jugendarbeit

 

Hier findet sich die aktuell gültige Verpflichtungserklärung (2023)

Vorlage: Verpflichtungserklärung (Abt. Jugend) als .pdf

In manchen Verbänden ist auch noch eine Selbstauskunft notwendig. Die Vorlage dafür findet ihr hier Selbstauskunft

 

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Verpflichtungserklärung sind hier zu finden:

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Verpflichtungserklärung (.pdf)