Ansprechpartner*innen

Die Jugendverbände der Diözese und ihre Verantwortlichen sind sich bewusst, dass sexualisierte Gewalt in der Verbandsarbeit geschehen kann und nehmen das ernst! Ein geschützter Rahmen in dem Kinder und Jugendliche sich ermutigt fühlen, Grenzverletzungen anzusprechen und damit ernst genommen werden, ist eine der wichtigsten Grundlagen pädagogischer Arbeit in Gruppen. Wiederkehrende Grenzverletzungen, auch im Rahmen sexualisierter Gewalt, sind nicht tolerierbar. Wir wollen darüber Bescheid wissen, um etwas ändern zu können und auch ermöglichen, Vermutungen und „ungute Gefühle“ besonnen klären zu können. Das Wohl der Kinder und Jugendlichen in den Verbänden ist dabei das oberste Ziel!

Aus diesem Grund haben die Verbandsleitungen mit ihrem Dachverband, dem BDKJ, beschlossen, geschulte Ansprechpartner*innen für vermutete, beobachtete oder erlebte Situationen sexualisierter Gewalt im Rahmen der Jugendverbände einzuführen. Sie sind mögliche erste GesprächspartnerInnen, mit denen ein vertrauensvolles Gespräch geführt werden kann, ohne dass jemand gleich etwas unternehmen muss, um die Situation zu ändern. Gleichzeitig können die AnsprechpartnerInnen auf Wunsch auch direkte Unterstützung veranlassen bzw. vermitteln.

 

 

 

Mareike Könen

Verband & Region: KjG

Kontakt

E-Mail: mareike.koenen (at) kjg-trier.de

Tel.-Nr.: 0151 - 11 30 84 53

 

Jacqueline Maron

Verband & Region: KSJ

Kontakt

E-Mail: jacqueline.maron(at)ksj-trier.de

Tel.-Nr.: 0151 - 11 30 84 59

 

 


Christiane Stenzel

Verband & Region: BDSJ

Kontakt

E-Mail:praevention(at)bdsj-trier.de

Tel.-Nr.: 0151 - 11 30 84 54

 

 

 

Wenn du im Rahmen verbandlicher Jugendarbeit sexualisierte Gewalt vermutest, beobachtest oder erlebst, kannst du dich an eine der Ansprechpersonen wenden. Dabei spielt es keine Rolle, ob du Gruppenmitglied, Freizeitteilnehmer*in, Gruppenleiter*in, Hauptberuflich oder Familienangehörig etc. bist.

Wichtig: Du kannst selbst entscheiden, an welche Person du dich wenden möchtest – unabhängig von Verbandszugehörigkeit und Region.

Je nachdem, wie schwerwiegend die Situation bzw. die Vermutung ist, können die Ansprechpartner*innen die Einberufung eines „Interventions-Teams“ veranlassen, dass dafür verantwortlich ist, Vermutungen abzuklären oder auf schwerwiegende sexualisierte Gewalt besonnen und bestimmt zu reagieren. Uns ist wichtig, dass nichts passieren wird, ohne dass du dem ausdrücklich zugestimmt hast.

Vertrauensverhältnis

Die Ansprechpartner*innen werden ohne deine Zustimmung nichts von dem Erzählten in der Art weitergeben, dass nachvollzogen werden könnte, um wen es sich handelt -  es sei denn, es wird gemeinsam mit dir anders vereinbart - bspw. um etwas an der Situation zu ändern. Aber das ist nicht unbedingt notwendig. Gerne hören die Ansprechpartner*innen auch erst mal einfach zu.

Sollte es Möglichkeiten zur Unterstützung oder Hilfen geben, um Vermutungen abzuklären oder Situationen sexualisierter Gewalt zu beenden, wird die Ansprechpartner*in dies vorschlagen. Dabei wird nur die Hilfe veranlasst, wenn du dich einverstanden erklärst.

Eine Übersicht über die Ansprechpartner*innen und die Kontaktdaten findet ihr unten.

Die Broschüre "Schutz von Kindern und Jugendlichen" des BDKJ Trier als Download im pdf Format findet ihr hier