Prävention sexualisierter Gewalt

Den Schutz von Kindern und Jugendlichen weiterzuentwickeln, zu stärken und sie vor Vernachlässigung und Missbrauch zu bewahren, ist im § 72 a des Sozialgesetzbuches (SGB) VIII, dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG), verankert. Das am 1. Januar 2012 in Kraft getretene Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) ist eine Weiterentwicklung des KJHG und steht für einen aktiven Kinderschutz. Es basiert auf den zwei Säulen der Prävention und Intervention.

Ein Bestandteil dessen ist, dass alle Ehrenamtlichen und Hauptberuflichen sich verstärkt mit dem Thema der Prävention gegen sexualisierte Gewalt auseinandersetzen, sich gemeinsam verpflichten achtsam und verantwortlich mit Grenzen von Kindern und Jugendlichen umzugehen.