Prävention sexualisierter Gewalt

Schutz vor sexualisierter Gewalt in der Kinder- & Jugendarbeit

Kirchliche Kinder- und Jugendarbeit soll ein sicherer Ort für Kinder und Jugendliche sein. Ein Ort, an dem sich junge Menschen entfalten und mit ihren Stärken und Schwächen erleben und erfahren können. Bei all dem machen sie viele positive und bestärkende Erfahrungen, die tragen.

Mit einer Broschüre zum Thema will das Bistum einen Beitrag dazu leisten, Ferienfreizeiten, Gruppenstunden und andere Aktivitäten in der kirchlichen Kinder- und Jugendarbeit noch sicherer zu machen, um den Teilnehmer*innen unvergesslich schöne Erlebnisse zu ermöglichen. Die Materialien sollen sensibilisieren für die Rechte von Mädchen und Jungen. Sie sollen außerdem zum Nachdenken über Veränderungen anregen. Beispielsweise, wenn es darum geht, Spiele so zu gestalten, dass sie die Rechte und Bedürfnisse der Teilnehmenden achten...

Hier finden Sie die die Broschüre inkl. der acht Kapitel als PDF zum Herunterladen.

 

Erweiterte Führungszeugnisse für Ehrenamtliche

Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes

Das neue Bundeskinderschutzgesetz ist seit 01. Januar 2012 in Kraft.

Das Artikelgesetz soll den Kinderschutz verbessern und bringt u.A. wichtige Änderungen im Bereich der Familienhebammen und der sog. "Frühen Hilfen".

Für die Jugendverbandsarbeit sind vor allem die Regelungen zum "Ausschluss einschlägig Vorbestrafter von Tätigkeiten in der Kinder- und Jugendhilfe"  von Bedeutung!

Die genauen Inhalte des Bundeskinderschutzgesetzes sind HIER zu finden.

 

Hier findet ihr die 2020 neu überarbeitete Arbeitshilfe, die sich an ehrenamtliche Tätige in der katholischen Jugend(verbands)arbeit richtet. Dort sind alle wichtigen Infos zur Umsetzung des Gesetzes zu finden.

Neben genauen Erklärungen bzgl. des Gesetzes sind auch die Rahmen- bzw. Trägervereinbarungen mit den Landesjugendämtern in Rheinland-Pfalz und dem Saarland enthalten. Ebenso enthalten ist der Ablauf zur Entscheidung für wen eine Vorbestrafung ausgeschlossen werden muss und der Ablauf zur Nutzung der Dienste des kirchlichen Notariats.

Für die Verantwortlichen stehen unten die Wordversionen zum Ausfüllen und Ausdrucken der Anlagen bereit:

Aufforderung zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses (EFZ)

Formular zum Datenschutz und zur Verfahrensbeschreibung

Antragsformular / Bestätigung für die Meldebehörde

 

 

 

 

Verpflichtungserklärung

Um sicherzugehen, dass sich alle ehrenamtlichen Verantwortlichen mit der Prävention sex. Gewalt auseinandersetzen und dem Thema angemessen Raum gegeben wird, müssen alle eine sogenannte "Verpflichtungserklärung" unterzeichnen. Mit der Unterschrift wird bekräftigt das wir uns für einen verlässlichen und Sicheren Rahmen im Umgang miteinander einsetzen. Es wird bekräftigt, das die in der Erklärung genannten Punkte wichtig sind und wir uns daran auch messen lassen.

Wir verstehen dabei die Verpflichtungserklärung vor allem als pädagogisches Instrument, dass bei der Thematisierung angemessen Umgangs miteinander helfen soll und sicherstellt das sich alle mit den Punkten der Erklärung auseinandersetzen. Gleichzeitig ermöglicht es Leitungen auf mögliches Fehlverhalten hinzuweisen und trägt so zu einem verlässlichen Umgang miteinander bei.

Die aktuelle Erklärung wurde von der AG Prävention der Jugendverbände erstellt und orientiert sich an den Erklärungen des Netzwerk P4 (Bad Kreuznach), dem KJA/BDKJ Freiburgund dem BDKJ Mainz.

Da es nicht darum geht "einfach unterschreiben zu lassen", sondern die inhaltliche Auseinandersetzung viel wichtiger ist, empfehlen wir die Erklärung methodisch einzuführen und den nötigen Raum zur Auseinandersetzung einzuräumen. Methodische Anregungen sind hier zu finden:Schutz vor sexualisierter Gewalt in der Kinder und Jugendarbeit

 

Hier findet sich die aktuell gültige Verpflichtungserklärung (2023)

Vorlage: Verpflichtungserklärung (Abt. Jugend) als .pdf

In manchen Verbänden ist auch noch eine Selbstauskunft notwendig. Die Vorlage dafür findet ihr hier Selbstauskunft

 

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Verpflichtungserklärung sind hier zu finden:

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Verpflichtungserklärung (.pdf)

 

Ansprechpartner*innen

 

 

 

 

Mareike Könen

Verband & Region: KjG

Kontakt

E-Mail: mareike.koenen (at) kjg-trier.de

Tel.-Nr.: 0151 - 11 30 84 53

 

Jacqueline Maron

Verband & Region: KSJ

Kontakt

E-Mail: jacqueline.maron(at)ksj-trier.de

Tel.-Nr.: 0151 - 11 30 84 59

 

 


Christiane Stenzel

Verband & Region: BDSJ

Kontakt

E-Mail:praevention(at)bdsj-trier.de

Tel.-Nr.: 0151 - 11 30 84 54

 

 

Die Jugendverbände der Diözese und ihre Verantwortlichen sind sich bewusst, dass sexualisierte Gewalt in der Verbandsarbeit geschehen kann und nehmen das ernst! Ein geschützter Rahmen in dem Kinder und Jugendliche sich ermutigt fühlen, Grenzverletzungen anzusprechen und damit ernst genommen werden, ist eine der wichtigsten Grundlagen pädagogischer Arbeit in Gruppen. Wiederkehrende Grenzverletzungen, auch im Rahmen sexualisierter Gewalt, sind nicht tolerierbar. Wir wollen darüber Bescheid wissen, um etwas ändern zu können und auch ermöglichen, Vermutungen und „ungute Gefühle“ besonnen klären zu können. Das Wohl der Kinder und Jugendlichen in den Verbänden ist dabei das oberste Ziel!

Aus diesem Grund haben die Verbandsleitungen mit ihrem Dachverband, dem BDKJ, beschlossen, geschulte Ansprechpartner*innen für vermutete, beobachtete oder erlebte Situationen sexualisierter Gewalt im Rahmen der Jugendverbände einzuführen. Sie sind mögliche erste GesprächspartnerInnen, mit denen ein vertrauensvolles Gespräch geführt werden kann, ohne dass jemand gleich etwas unternehmen muss, um die Situation zu ändern. Gleichzeitig können die AnsprechpartnerInnen auf Wunsch auch direkte Unterstützung veranlassen bzw. vermitteln.

 

Wenn du im Rahmen verbandlicher Jugendarbeit sexualisierte Gewalt vermutest, beobachtest oder erlebst, kannst du dich an eine der Ansprechpersonen wenden. Dabei spielt es keine Rolle, ob du Gruppenmitglied, Freizeitteilnehmer*in, Gruppenleiter*in, Hauptberuflich oder Familienangehörig etc. bist.

Wichtig: Du kannst selbst entscheiden, an welche Person du dich wenden möchtest – unabhängig von Verbandszugehörigkeit und Region.

Je nachdem, wie schwerwiegend die Situation bzw. die Vermutung ist, können die Ansprechpartner*innen die Einberufung eines „Interventions-Teams“ veranlassen, dass dafür verantwortlich ist, Vermutungen abzuklären oder auf schwerwiegende sexualisierte Gewalt besonnen und bestimmt zu reagieren. Uns ist wichtig, dass nichts passieren wird, ohne dass du dem ausdrücklich zugestimmt hast.

Vertrauensverhältnis

Die Ansprechpartner*innen werden ohne deine Zustimmung nichts von dem Erzählten in der Art weitergeben, dass nachvollzogen werden könnte, um wen es sich handelt -  es sei denn, es wird gemeinsam mit dir anders vereinbart - bspw. um etwas an der Situation zu ändern. Aber das ist nicht unbedingt notwendig. Gerne hören die Ansprechpartner*innen auch erst mal einfach zu.

Sollte es Möglichkeiten zur Unterstützung oder Hilfen geben, um Vermutungen abzuklären oder Situationen sexualisierter Gewalt zu beenden, wird die Ansprechpartner*in dies vorschlagen. Dabei wird nur die Hilfe veranlasst, wenn du dich einverstanden erklärst.

Eine Übersicht über die Ansprechpartner*innen und die Kontaktdaten findet ihr unten.

Die Broschüre "Schutz von Kindern und Jugendlichen" des BDKJ Trier als Download im pdf Format findet ihr hier

Materialien und links

Hier nochmal alle Materialien zum Download im Überblick:

Broschüre Schutz vor sexualisierter Gewalt in der Kinder-und Jugendarbeit

Broschüre Schutz von Kindern und Jugendlichen (mit Kontaktdaten)

Arbeitshilfe erweiterte Führungszeugnisse

Verpflichtungserklärung

 

 

 

 

Hier sind nützliche Internet-Links, über die weitere Informationen, tolles Material, Hilfemöglichkeiten und Literaturtipps zu erhalten sind.

 

www.bke-beratung.de

Die Bundeskonferenz für Erziehungsberatung (bke) hat seit 10 Jahren eine Onlineberatung, an die sich Jugendliche zwischen 14 und 21 Jahren sowie Eltern minderjähriger Kinder mit Sorgen und

Problemen wenden können. Die Nutzer/ innen können ihre Fragen in einer Einzelberatung per Mail oder Chat-Sprechstunde stellen. Sie können aber auch in Gruppenchats diskutieren oder Beiträge in Foren stellen. Die Berater/innen sind ausgebildete Fachkräfte. Es geht bei den Anfragen um Mobbing, Sucht, familiäre Probleme, aber natürlich auch um Gewalt- und Missbrauchserfahrungen.

 

www.hilfeportal-missbrauch.de

Hier findest du das „Hilfeportal Sexueller Missbrauch“ mit Infos zu Beratung, Hilfen und Fragen der Prävention bei sexualisierter Gewalt. Es richtet sich an Betroffene, deren Angehörige sowie Fachkräfte. Mithilfe einer Datenbank kannst du nach spezialisierten Beratungsstellen vor Ort suchen.

 

www.trau-dich.de

In diesem Online-Portal für Kinder findest du Informationen, welches Verhalten von Erwachsenen in Ordnung ist und welches nicht. Vor allem erfährst du, wie du dir Hilfe holen kannst. Auch für Erwachsene gibt es hier eine eigene Seite mit Infos über das Online-Portal.

 

www.wildwasser.de

Auf der Seite des Vereins „Wildwasser e.V.“ findest du, neben vielen Infos und Materialien, auch eine Suchmaschine für Hilfsangebote bei sexualisierter Gewalt. Zusätzlich gibt es das Angebot einer Mailberatung.

 

www.save-me-online.de

Die Website richtet sich an junge Menschen und klärt übersichtlich und gut verständlich über Themen wie sexuelle Übergriffe im Internet und Cybermobbing auf. Jugendliche erhalten dort Infos, wie sie problematische Websites melden können, wie sie sich in Chats verhalten sollten, und können direkt per Email mit den Fachkräften Kontakt aufnehmen oder sich in Form von Einzelchats beraten lassen.

 

www.weisser-ring.de

Der Weiße Ring berät Opfer von Überfällen und Gewaltverbrechen. Folgende Hilfen sind hier erhaltbar: Menschlicher Beistand und Betreuung nach der Straftat, Begleitung zu Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht, Vermittlung von Hilfen anderer Organisationen, Hilfeschecks für eine für das Opfer jeweils kostenlose frei wählbare anwaltliche bzw. psychotraumatologische Erstberatung sowie für eine rechtsmedizinische Untersuchung, Übernahme von Anwaltskosten, insbesondere zur Wahrung von Opferschutzrechten im Strafverfahren und Ansprüchen nach dem Opferentschädigungsgesetz, finanzielle Unterstützung bei tatbedingten Notlagen. Der Weiße Ring berät auch anonym am „Opfer-Telefon“: 116 006

 

www.juuuport.de

Auf „juuuport“ helfen sich Jugendliche gegenseitig bei Fragen zum Thema Medien und Problemen wie Cyber-Mobbing, Abzocke oder anderen Schwierigkeiten. Du kannst auch Fragen öffentlich im Forum stellen oder beantworten und Artikel, zum Beispiel aktuelle Web-Themen, kommentieren. Es können auch Fragen direkt mit den sogenannten „Scouts“ besprochen werden. „Scouts“ sind speziell ausgebildete Jugendliche, die dich auf Wunsch per Email beraten.

 

http://www.kja-freiburg.de/html/materialien830.html

Hier findest du klasse Material vom BDKJ/KJA aus Freiburg, mit vielen Inhalten und Methoden für die Prävention sexualisierter Gewalt auf Ferienfreizeit und mit konkreten Vorschlägen zur Gestaltung von Gruppenstunden. Tolles Material für die verbandliche Kinderund Jugendarbeit.

http://kinderschutzbund-nrw.de/pdf/Sexualisierte_Gewalt.pdf

Die umfangreiche Arbeitshilfe „Sexualisierte Gewalt durch Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen an Mädchen und Jungen in Organisationen“ vom Deutschen Kinderschutzbund, Landesverband NRW e.V., beinhaltet umfangreiche Informationen und Anregungen, wie Prävention sexualisierter Gewalt in Einrichtungen und Institutionen umgesetzt werden kann. Die Arbeitshilfe steht kostenfrei zum Download bereit.

 

www.schulische-praevention.de

Hier findest du Basisinformationen zum Thema „sexualisierte Gewalt“. Neben Literatur zum Thema gibt es Fortbildungsangebote, zahlreiche Links zu Projekten, Adressen von Beratungsstellen sowie Informationen zu Neuerscheinungen. Die Seite ist für die Arbeit an Schulen vorgesehen, lässt sich aber gut auf die Verbandsarbeit übertragen.

 

www.praevention-kirche.de

Auf dieser Webseite der Deutschen Bischofskonferenz und ihrer Kooperationspartner finden sich viele Informationen und Materialien zur Prävention sexualisierter Gewalt in Einrichtungen der katholischen Kirche sowie Anlaufstellen für Betroffene und Beratungsangebote.

 

www.gewaltlos.de

Hier findet sich Hilfe für Mädchen und Frauen bei häuslicher Gewalt. Das Besondere: da es oft schwer fallen kann sich als Erstes an eine Beratungsstelle zu wenden, kann hier in einem Chat mit anderen Betroffenen oder Fachberaterinnen über das Erlebte gesprochen und nach einem Ausweg gesucht werden. Die Beratung erfolgt anonym und kostenfrei.

 

www.beauftragter-missbrauch.de

Das ist die Homepage des unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Missbrauchs (Daniel Röhrig). Hier finden sich sehr viele Informationen und Kontakte.

 


www.nina-info.de

N.I.N.A. e.V. ist die bundesweite Anlaufstelle zu sexueller Gewalt an Mädchen und Jungen. Auch im Zweifelsfall wird beraten. N.I.N.A. betreibt das bundesweite Hilfetelefon bei sexuellem Missbrauch:

0800 22 55 530

Hier ist Hilfe und Informationen zu erhalten – direkt, unbürokratisch und auf Wunsch auch anonym.


Präventionsordner

Hier sind alle Materialien zum Einfügen in einen DIN A4 Ordner bereitgesellt

Übersicht

01 Standarts zur Prävention

02 Prävention bei der Personalauswahl

03 Beratungs und Beschwerdewege

04 Ansprechpartner*innen

05 Verpflichtungserklärung

06 Präventionsschulungen

07 Erweiterte Führungszeugnisse

Anhang 1 Arbeitshilfe Prävention

Anhang 2 Verhaltenskodex

Anhang 3 Empfangsbestätigung

Rückenschild