Wichtige Begriffe

Da es im Bereich der Prävention sex. Gewalt in den Institutionen, Verbänden und Bistümern sehr unterschiedliche Begriffe gibt, die teilweise das gleiche meinen oder, obwohl es die gleichen Wörter sind ganz unterschiedliche Dinge meinen, ist es wichtig die Begriffe in unserem Bistum zu kennen und sie bewusst unterscheiden zu können!

Es ist an der Stelle wichtig, die gleiche Sprache zu sprechen und die Begriffe nicht durcheinander zu werfen.

Damit das möglich wird haben wir hier die wichtigsten Begriffe erklärt, die zu unterscheiden sind:

„Verpflichtungserklärung zum grenzachtenden Umgang“

  • Das ist unsere Verpflichtungserklärung die gemeinsam mit den „Fragen und Antworten“ und dem darin beschriebenen Verfahren durch das Kirchliche Amtsblatt am 01. Juli 2014 in Kraft gesetzt worden ist. Sie gilt für ehrenamtlich Tätige.

„Verhaltenskodex“

  • Ist die Erklärung der hauptberuflichen Mitarbeitenden in den Abteilungen des Bistums Trier. Die Erklärung im Bereich der Jugend (Abteilung 1.6) ist gerade fertig erarbeitet worden und muss im arbeitsrechtlichen Verfahren noch geprüft werden, bevor sie eingesetzt werden kann.

„Selbstauskunft/Straffreiheitserklärung“

  • Ist die Erklärung, den Träger zu unterrichten, wenn gegen sie ein Ermittlungsverfahren wegen eines der in §72a SGB VIII erfassten Delikte eingeleitet wurde, oder bereits am Laufen ist. Die Erklärung wird häufig in „Selbstverpflichtungserklärungen“ etc. untergebracht. Wir lehnen die Straffreiheitserklärung für ehrenamtlich Tätige ab, weil der damit arbeitsrechtliche erhoffte Zweck bei Ehrenamtlichen nicht gegeben ist und damit verbunden gleichzeitig eine nicht begründbare unnötige Hürde für die Ehrenamtlichkeit entstehen würde.

„Ehrenerklärung/ Selbstverpflichtungserklärung“

  • Ist das Dokument das mit der Trägervereinbarung des Saarlandes versendet wird.

„Selbstverpflichtungserklärung“

  • Ist das Dokument das mit der Rahmenvereinbarung Rheinland-Pfalz versendet wird.

„Ehrenkodex“

  • Ist der gängige Begriff für, meistens ungeschriebene, Verhaltensregeln unter Kriminellen und in Räuberbanden. Leider wird der Begriff manchmal auch von redlichen Institutionen verwendet…