Wer hat da noch den Überblick?

Zuwendungsvoraussetzungen, MitarbeiterInnenschulung, Soziale Bildung, Kosten und Finanzierungsplan, Antragsverfahren - und wann bitte gibt es Sonderurlaub?

Wer sich in der Jugendarbeit engagiert und Freizeiten und Schulungen durchführt kommt an den oben genannten Begriffen nicht vorbei. Zuschüsse von Ländern und Kommunen gibt es nur, wenn bestimmte Spielregeln eingehalten werden - und die muss man erst einmal kennen und verstehen.

Über den Bund der Deutschen Katholischen Jugend werden alle Anträge auf Landeszuschüsse für Maßnahmen in der kirchlichen Jugendarbeit in unserem Bistum eingereicht, unabhängig davon ob AntragsstellerI*in in einer verbandlichen Gruppe organisiert ist oder nicht. Unsesre Mitarbeiter*innen beraten und helfen gern, wenn es Fragen gibt oder praktische Hilfestellung gebraucht wird - am Telefon und auch persönlich.

Wir informieren auch, welche weiteren Förderungsmöglichkeiten es außer den Landesmitteln noch gibt und wo diese zu beantragen sind.

Wir wünschen euch schöne, erfolgreiche und ausreichend geförderte Veranstaltungen!