Sonderurlaub

Zur Förderung des Ehrenamts gibt es im Saarland und in Rheinland-Pfalz die Möglichkeit , Sonderurlaub für Gruppenleiter*innen zu beantragen.

Rheinland-Pfalz

Das Land Rheinland-Pfalz stärkt das Ehrenamt in der Jugendarbeit nach Maßgabe der Verwaltungsvorschrift "Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit" (VV-Ehrenamt).

Downloads zur Beantragung von Sonderurlaub / Erstattung von Verdienstausfall:

Richtlinien zur Beantragung von Sonderurlaub

Antrag auf Freistellung und Erstattung von Verdienstausfall

Informationen zum Datenschutz

Saarland

Sonderurlaub für Jugendgruppenleiter*innnen im Saarland (gemäß Gesetz Nr. 1412 vom 08. Juli 1998)

Der Antrag kann mit den entsprechenden Daten formlos bei der BDKJ-Landesstelle Saar, Ursulinenstr. 67, 66111 Saarbrücken gestellt werden.

Richtlinien zum Download:

Merkblatt Sonderurlaub Saarland